Freitag, 20. November 2015

Auf hoher See und vor Gericht....

...ist man in Gottes Hand sagt man.

Es ist etwas ruhig um mich geworden in letzter Zeit.
Nicht, dass ich nichts zu erzählen hätte. Es gibt sogar einiges, aber ich habe doch keine Zeit!!!!

Aber zurück zum Thema.

Vor mittlerweile mehr als 2 Jahren hatte ich einen Autounfall.
Ein junges Mädchen fuhr mir mit ungebremst 70 Sachen hinten rein.

Ich hatte ziemliche Nackenschmerzen, was ja auch bei einem solchen Aufprall nicht verwunderlich ist.
Leider hatte ist der Arzt bei dem ich mich immer einfinden musste etwas unorganisiert und 3 Stunden Wartezeit gehören zu den kürzeren dort, weshalb ich nicht ständig hin rannte, außerdem macht der auch nichts außer Schmerztabletten zu verschreiben. Ein bisschen Sport ist da hilfreicher und besser.

Leider hat die Werkstatt - ich hatte das Fahrzeug extra in eine VW-Vertragswerkstatt gebracht, zugehörig zu dem Autohaus bei dem ich das Auto ein halbes Jahr vorher gekauft hatte, in der Annahme, dass eine solch renommierte Werkstatt weiß wie man einen Schaden abwickelt - zu teuer reguliert.
Leider war ich da etwas zu optimistisch.
Die Werkstatt regulierte den Schaden weit mehr als 20 % über dem Gutachten ohne dies vorher mit der Versicherung abzustimmen.
Damit fing der Ärger an.
Ich hatte das Ganze gleich einem Rechtsanwalt abgegeben, weil ich mich damit nicht belasten wollte.
Die Allianz regulierte natürlich nur die Gutachterhöhe.
Vom Autohaus war keine Stellungnahme zu erhalten, warum sie so viel über Gutachten reguliert hatten. Auch fehlten Unterlagen wie z.B. eine Rechnung für einen Richtsatz, der vom Autohaus angemietet worden war.

Die Allianz beauftragte eine Rechtsanwältin aus Provinzhauptstadt, die gelinde gesagt ein Kotzbrocken war.
Schon bei der ersten Verhandlung letztes Jahr stellte sie alles mögliche in Frage, auch Dinge die gar nicht in Frage zu stellen waren wie z.B. die Notwendigkeit des Richtsatzes. Der Richter meinte daraufhin, dass ein Richtsatz bei einem solchen Schaden selbstredend notwendig wäre und es zwar ärgerlich sei, dass das Autohaus den Nachweis nicht bringe, aber die Verwendung in keinem Fall in Frage zu stellen wäre.
Dann mäkelte sie am Schmerzensgeld herum (lächerliche 650 Euro, wir haben ja keine amerikanischen Verhältnisse hier), die Reparaturdauer stellte sie in Frage und damit auch die Dauer der Verwendung des Mietwagens etc..

Im Frühjahr ließ ich ein Nachgutachten machen. Das Ergebnis: Die Werkstatt hat tatsächlich zu hoch abgerechnet.
Diese Woche war die Nachverhandlung.
Tja Gottes Mühlen und die der deutschen Justiz mahlen langsam.

Dieses mal war der Geschäftsführer des Autohauses geladen.
Er brachte ein wenig Licht ins Dunkel, auch wenn er erklärte er könne nur nach Aktenlage antworten, da die Mitarbeiter die damals den Schaden abgewickelt hätten nicht mehr im Autohaus tätig wären und somit von diesen keine Aussage mehr zu bekommen wäre (Ich hatte den Eindruck, dass es einen guten Grund hatte, dass die nicht mehr da sind, ich habe den Verdacht die haben öfters unkorrekt abgerechnet).
Der Geschäftsführer konnte aber den Richtsatz nachweisen und auch die Arbeitsstunden.
Ich sah wie die gegnerische Anwältin "7 Tage !!" auf ihren Notizblock kritzelte, als der Arbeitsstundennachweis vorgelegt wurde..
Die Richterin (es war hatte einen Richterwechsel gegeben) ging kurz raus um den Arbeitsnachweis für alle Parteien zu kopieren. In dieser Zeit fragte mich die gegnerische Anwältin, woher ich das Fahrzeug gehabt hätte. Ich antwortete wahrheitsgemäß: "Ich hatte den Werkstattersatzwagen vom Autohaus."

Das war ein Fehler, ein grober Fehler.
Kaum war die Richterin wieder im Raum, fragte die Anwältin den Autohausgeschäftsführer: "Was war das für ein Fahrzeug? Lady Crooks sagte, das wäre ein Werkstattersatzfahrzeug gewesen und kein Mietwagen."
Ich wollte das kurz richtig stellen, dass ich mangels Kenntnisse juristischer Spitzfindigkeiten vielleicht eine falsche Terminologie verwendet hatte, aber die Anwältin fauchte mich giftig an: "Ich habe dem Zeugen eine Frage gestellt, Seien Sie gefälligst ruhig und reden Sie nur, wenn Sie gefragt werden." Ich war ehrlich gesagt schockiert über diesen unverschämten Rüffel."
Der Geschäftsführer des AH stellte jedoch richtig, dass ich sehr wohl einen Mietwagen hatte und keinen kostenlosen Werkstattersatzwagen.
Ich hatte auch die ersten 4 Tage keinen Mietwagen genommen, weil ich über das erste Wochenende verreist war und keinen Wagen brauchte. Nicht mal das nahm sie wohlwollend zur Kenntis.
Der Zeuge wurde entlassen und es waren nur noch die gegnerische Anwältin, mein Anwalt, die Richterin und ich anwesend.
Die Anwältin fing an zu zetern: "Ich kann die Mietwagenkosten immer noch nicht akzeptieren. Wenn ich das mal zusammen rechne stand das Fahrzeug 7 Tage in der Werkstatt ohne dass daran gearbeitet wurde, diese 7 Tage muss ich von der Rechnung abziehen.
Ich hatte aber meinen Kalender gezückt und erklärte, dass 5 der angesprochenen 7 Tage Wochenende bzw Feiertage waren und da wohl eine Werkstatt nicht arbeitet und ich außerdem kaum ein Fahrzeug nutzen kann, das auseinandergebaut in der Werkstatt steht.
Sie fauchte mich wieder an, dass ich ja nicht gefragt wurde und meinen Mund zu halten hätte.
Die Richterin lächelte mich an und sagte zur Anwältin gerichtet: "Ich denke Lady Crooks hat einen plausiblen Einwand auf Ihre Anmerkung gebracht und da sie durchaus die Leidtragende dieser Sache ist kann sie sich durchaus zur Sache äußern und ich gebe ihr recht. Es gibt keinen Grund die Mietwagenrechnung in Frage zu stellen, denn die Werkstatt hat zügig gearbeitet, dass ein Auto auch mal nicht bearbeitet wird, kann an Wartezeiten liegen, weil z.B. der Lack trocknen muss oder ähnliches.

Dann zweifelte die Anwältin das HWS an: "Die Klägerin macht hier ja ein großes Brimborium um ihr Schleudertrauma, wir wissen ja alle, dass man das nicht nachweisen kann und sie war nur 7 Tage krank geschrieben und nicht besonders häufig beim Arzt."

Richterin; "Wie ich den Unterlagen entnehme ist ein Fahrzeug mit 70 km/h ins Auto der Klägerin rein gefahren. Ein Schleudertrauma ist also ziemlich wahrscheinlich. Ich sehe keinen Grund dies in Frage zu stellen. Lady Crooks, leiden Sie noch unter den Folgen und warum waren sie nicht mehr beim Arzt?"

"Ich habe hin und wieder noch schmerzen, wenn ich eine z.B. blöde Bewegung mache. Ich war auch nochmals beim Arzt, aber der kann nichts machen außer Schmerzmittel verschreiben, was nichts bringt, weil der Schmerz dann meist wieder relativ schnell vergeht bevor das Schmerzmittel überhaupt zu wirken beginnt, Ich versuche die Probleme durch Sport zu reduzieren. Der Arzt hat Wartezeiten von mehreren Stunden, ich habe nicht die Zeit mich dort ständig hinzusetzen. Ich bin alleinerziehende Mutter, ich habe andere Dinge zu tun, als beim Arzt vorstellig zu werden ohne dass es etwas bringt."

Die Richterin: "Ich sehe keinen Grund das Schmerzensgeld zu kürzen, denn die Erläuterungen der Klägerin sind plausibel.

Lange Rede kurzer Sinn. Ich bekam eigentlich sämtliche Kosten anerkannt, aber ich bekomme nicht die volle Höhe der Autohausrechnung erstattet und somit trage ich auch 30 % der Gerichts- und Anwaltskosten, denn die Quote des Vergleichs ist 70/30.

Ich kann jetzt nur hoffen, dass mich das Autohaus auf die Zahlung des Restbetrags verklagt. Dann werde ich in der Gegenklage die Kosten mit einklagen. Die Chance darauf, dass das Autohaus die Klage gewinnt ist recht gering, aber man weiß ja nie. Ich habe keine Lust auf weitere Prozesse.

Ich habe durch den Unfall nur Ärger und Kosten. Ich bin ziemlich angepisst.

8 Kommentare:

  1. Sei froh, dass die Richterin offentsichtlich auf Deiner Seite war. Ich sehe hier im Beruf oft Menschen, welche zum Gutachten vorgestellt werden. Da übersteigen die Gutachtenskosten schon den Schadenswert um einiges. Ein orthopädisches Fachgutachten bekommt man seltenst unter 2000 Euro. Wenn die Gegener darauf bestanden hätten und die Richterin nicht mitgedacht hätte, hättest noch einige Stunden bei einem orthopädischen Gutachter verbringen dürfen.

    lG Cindy

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    1. Ja, es gibt schlimmere Sachen, aber ich bin schon frustriert...
      Ich habe mit dem Auutohaus gesprochen. Die wollen sich das noch mal anschauen.

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  2. und habe die arschlochkarte gezogen...;-) wie auch immer,sei positiv und guter dinge!

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  3. Ja, dieser Post ist wirklich verzichtbar...

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    1. Einzig Deine Meinung an dieser Stelle ist verzichtbar.

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  4. Oh weh. Da finden Sie bei mir, liebe Lady, wenigstens zwei offene Öhrchen.

    Im Juli 2013 heizte so ein behämmerter Brandenburger mit 80 Sachen in unser stehendes Auto. Und da fing bei mir der Wahnsinn an. Ich werde Sie damit jetzt nicht langweilen. Aber es hat mir erheblichen finanziellen Schaden gebracht, unter anderem dadurch, dass ich anderthalb Jahre krankgeschrieben war, die Berufsgenossenschaft die Unfallfolgen nicht anerkannte, ich mittendrin weder Krankengeld noch Gehalt erhielt und schließlich meinen Job verlor. Geklagt wurde bis zum heutigen Tage nicht, weil mein Anwalt, der der restliche Griff ins übervolle Klo war, die Klageerhebung erst vor 14 Tagen auf die Reihe kriegte. Materialschaden am Auto beliefen sich auf 13.000,00 Euro. Schmerzen, Jobverlust, Perspektive kann mir eh keiner gutmachen. Ich wollte nur sagen: Sie haben mein vollstes Mit-empFinden.

    Und falls Sie sich wundern, wer hier so munter krakelt: die Falkin ist.s - im neuen Federkleid. Ganz liebe Grüße und bleiben Sie stark... !

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    1. Welcome back Frau Falkin...

      Danke fürs Mit-emFinden.

      Ich hoffe bei Ihnen ist wieder alles einigermaßen im Lot?

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