Donnerstag, 18. September 2014

Termin mit der Personalabteilung

Der geneigte Leser erinnert sich.


Vor den Ferien hatte ich einen heftigen Disput mit meinem Chef, der felsenfest davon überzeugt ist, dass ich eine falsche Vorstellung von meiner Arbeitszeitregelung habe.


Jetzt hat er den gewünschten Termin mit der Personalabteilung vereinbart:

In diesem Termin möchte ich mit Ihnen ein gemeinsames Verständnis für die Regelung des Urlaubsanspruches in Teilzeit abstimmen.

Ausgangssituation:
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Lady Crooks hat eine vertragliche Arbeitszeit von 6 Stunden an 5 Tagen die Woche (30 Stunden). Basierend auf einer mündlichen Absprache mit mir, arbeitet Lady Crooks immer von Mo. bis Do. die vertraglich vereinbarten 30 Stunden. Der Freitag ist immer frei.



Fragestellung
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Wie ist vorzugehen, wenn der Freitag ein Feiertag ist?

Variante 1: Da Lady Crooks am Freitag immer frei hat, werden die 30 Stunden wie gewohnt von Mo. bis Do. geleistet.

Variante 2: Da Lady Crooks eine 30 Stunde Woche hat, kann sie die vertraglich vereinbarten 6 Stunden von der vereinbarten Wochenarbeitszeit abziehen und muss von Mo. bis Do. nur noch 24 Stunden arbeiten.



Nun wie würdet ihr Entscheiden?

26 Kommentare:

  1. Klar Nr. 1:
    http://tipps.jobs.de/ihr-recht-im-job-teil-9-feiertagsregelung-fur-teilzeitler/
    Steht auch ganz eindeutig hier... Wenn Weihnachten auf Sonntag fällt, bekommen Vollzeitkräfte ja auch nicht extra am Montag frei ;-)

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    1. Ich sehe das anders.

      Mein Arbeitsvertrag sieht eine 5 Tage-Woche vor und ich bin ja auch schon hin und wieder Freitags reingekommen.
      Meine vertragliche Wochenarbeitszeit verteilt sich ja auch auf 5 Arbeitstage entsprechend ist auch der Urlaubsanspruch geregelt.

      Mein Chef hat sich auch noch nie Gedanken gemacht, was an einem anderen Feiertag passiert, z.B. Montags da müsste sich nach seiner Rechnung ja die Arbeitszeit um 8 Stunden reduzieren, was aber auch nicht der Fall ist.
      Wir werden sehen, was die Perso sagt.

      Ich vermute, der Arbeitsvertrags ist die maßgebliche Grundlage.

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  2. Naja wenn vereinbart ist, dass die Arbeitstage Mo-Do sind, dann ist ja egal, was am Freitag ist. Sehe das wie Frau Vau schon sagt: das ist in etwa so, wäre am Sonntag ein Feiertag. Kümmert ja auch keinen.

    Es ist zwar ein wenig komplizierter als das, weil der Chef sich auch nicht stets an die Freitag-frei-Abmachung gehalten hat. Aber wenn man darauf besteht, sieht's eben so aus. Zudem würde ich die nicht freien Freitage trotz Abmachung davon getrennt betrachten wollen.

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    1. Mo-Do ist die mündliche und flexible Vereinbarung.

      Ich glaube der Arbeitsvertrag ruled!

      Wir werden sehen.

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  3. Klar die Variante zwei:
    Ich zahle die Gehälter ja nicht nach Feiertagen, sondern nach Vereinbarung.
    Und wenn nach Feiertagen eben keine dreißig Stunden zusammenkommen, dann zahle ich trotzdem. Wie sollen die Leute denn sonst die Lebensplanung hinbekommen?
    Also, Steinzeit ist vorbei!

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  4. Ist im Prinzip egal. Bei 5x6 Stunden werden für einen Feiertag 6 Stunden abgezogen egal an welchem Arbeitstag der ist. Also auch am Freitag. Sollte der Feiertag aber am Dienstag sein, der bei einer Verteilung von 30 Stunden auf 4 Tage 8 Arbeitsstunden hat werden auch nur 6 Stunden abgezogen.
    Wenn die 30 Stunden auf 4 Tage ohne Freitag verteilt werden, also 4 Tagewoche, dann wird für den Freitag nichts abgezogen aber bei den anderen Tagen verliert die Firma mehr Arbeitsstunden.
    Ist also ein Nullsummenspiel. Da nur ein Feiertag immer am Freitag ist (Karfreitag) aber 2 am Montag (Ostern/Pfingsten) könnte die Regelung mit den 4 Tagen aus Arbeitnehmersicht sogar günstiger sein.
    Gruß.Wolfsjagd.

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    1. Kokolores.
      Wenn ich mit einer Mitarbeiterin 30 Stunden pro Woche vereinbart habe, mit freiem Freitag, dann zahle ich die vollen 30 Stunden, auch wenn am Dienstag ein Feiertag ist. Wo kommen wir denn da hin?
      Mir ist ein Mitarbeiter lieber, der an seiner Arbeit richtig Freude hat als einer, der seinen Stundenzettel kontrolliert! So ist das.
      LG - Der Wolf

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    2. Das ist nicht der Punkt. Die 30 Stunden zahlt die Firma so oder so.
      Aber an einem Feiertag aber naturgemäß ohne das eine Arbeitsleistung erbracht wird. Und dann kommen die 6 oder 8 Stunden, bzw. 4 oder 5 Tage zum Tragen. Sie scheinen da auf dem selben Schlauch zu stehen wie der Abteilungshäuptling von Mylady.

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    3. Nein, mein Schlauch ist nicht behindert, aber ich zahle für 30 Stunden die Woche, egal ob nur 24 oder 20 zu Stande gekommen sind.
      Die Mitarbeiter einer solchen Regelung sind ganz anders motiviert und teilen die gemeinsame Wertschätzung für das Unternehmen.
      Über dem Durchschnitt - ich weiß, wovon ich spreche.

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  5. also... ich hatte ja auch einen teilzeitarbeitsvertrag, der allerdings den Freitag komplett ausgeschlossen hat.
    D.h. ich habe nur Mo-Do in unterschiedlicher Stundenzahl gearbeitet. Das war FIX.
    War an einem Tag Feiertag, dann hab ich die entsprechende Stunden, die ich normalerweise gearbeitet hätte, gutgeschrieben bekommen.

    Wäre einer am Freitag gewesen, wäre das wie wenn eben der Feiertag auf ein Sonntag fällt. Aber nur, weil ich laut Arbeitsvertrag da auch nicht gearbeitet hätte.

    Also... wenn die Personalabteilung sich auf den Arbeitsvertrag beruft, dann gibt es ausgleich. Wenn sie aber sagt, es wurden andere mündliche Vereinbarungen getroffen und die haben vorrang... könnte die entscheidung auch anders ausfallen.
    Was ich aber als nicht fair empfinde. Denn schließlich machst du ja auch oft genug überstunden... und das als TEILZEITangestellte aus Gründen!

    Drücke jedenfalls die Daumen!

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  6. Hey, ich frage mich eher: warum wurde nicht der Vertrag angepasst und gleich Mo-Do fixiert? Dazu sind Verträge ja eigentlich da. ;-)

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    1. Weil es für alle Seiten einen Vorteil hat.
      Der Vorteil nennt sich Flexibilität.
      In meiner alten Firma war das nie ein Thema.
      Ich hatte mit dieser Vereinbarung bisher immer gute Erfahrungen gemacht.

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  7. Das schriftlich Vereinbarte zählt nach meinem Rechtsempfinden. D.h. 30 Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt. Dass es eine mündliche Absprache gibt, die die 30 Stunden auf 4 Tage verteilt ist irrelevant. Der Feiertagsfreitag muss genau so mit 6 Stunden gut geschrieben werden, wie auch ein Montag. Daraus folgt wiederum für die Lady: fällt der Feiertag auf einen anderen Wochentag, müsste sie die Differenz von 2 Stunden vor- oder nacharbeiten.

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    1. Aha - so kann man es durchaus auch sehen, aber Du weisst ja, ich bin ein Menschenfreund, vor allen Dingen dann, wenn man heute endlich zum Achtundsechziger gemacht wurde...
      LG - Wolf

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    2. Ich sehe es exakt so, greebo.
      Bisher habe ich es genau so gehalten.

      Mal sehen was heraus kommt.
      Der Termin ist ja erst noch.


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  8. Ich persönlich störe mich gerade an der mündlichen Absprache.

    Ich drücke die Daumen, dass es eine positive Lösung für Dich gibt.

    LG

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    1. Weil ich in meiner alten Firma genau so gehalten habe und ich vielleicht (naiv) daran glaube, dass man mit ein wenig Menschenverstand mit solchen Regelungen für alle Beteiligten das Beste heraus holen kann.

      Leider ist das Problem, wenn eine Partei versucht solche Regelungen nur nach seinen Vorteilen auszulegen.

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  9. Jetzt habe ich doch glatt das Rätsel verpasst....aber das hatten wir ja auch schon ;-)

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  10. Rein rechtlich meine ich ist das so geregelt:

    Wenn Du an 5 Tagen arbeitest, hast du 5x6 Stunden.
    Wenn der Freitag ein Feiertag ist, hatst Du noch eine Arbeitszeit von 4x6 Stunden.
    Der Feiertag ändert Deine Wochenarbeitszeit.

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    1. So dachte ich auch...

      Laut Vertrag ist der Freitag ja ein normaler Arbeitstag für mich, laut Absprache komme ich da aber nicht.
      Jetzt gilt nur herauszufinden wie man das auffasst.
      Da mir aber Montag-Donnerstag bei Urlaub, Krankheit, Feiertag auch nur 6 Stunden gut geschrieben werden ist es meines Erachtens logisch, dass mir der Freitag, sollte er auf einen Feiertag fallen, ebenfalls mit 6 Stunden gut geschrieben werden.
      Aber vielleicht bin ich auch etwas naiv.

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    2. Da bist Du, mit Verlaub, einfach zu naiv.
      Wenn laut mündlicher Vereinbarung nur vier Arbeitstage gelten, dann wird Dir der Feiertagsfreitag auch nicht gutgeschrieben. Fällt der Feiertag auf einen vereinbarten Arbeitstag, denn werden Dir die entsprechenden Stunden natürlich gutgeschrieben.
      Waidmannsheil.

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    3. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, Herr Lautleise.

      Wenn es so momentan -wie von die beschrieben -geregelt wäre, wäre es ja ok, aber da man mir einerseits nur 6 Stunden gut schreibt, wenn der Feiertag auf einen Mo-Do fällt, andererseits die 6 Stunden nicht gut schreiben will wenn der Feiertag ein Freitag ist bin ich latent pikiert.

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    4. Latent pikiert - darauf muss Frau erstmal kommen...
      Wenn Ihnen, Frau Crooks, laut Vereinbarung der Freitag nicht als Arbeitstag zur Verfügung steht, dann wird der auch als Feiertag nicht gut geschrieben. Das sagt mir meine Logik, aber die gilt nun mal nur bei mir und nicht unbedingt bei Ihnen.
      Hochachtungsvoll - Wolf

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    5. *kopfschüttel*

      Ich geb auf.
      Da ist Hopfen und Malz verloren...

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