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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Eine Frage an Bloggerhausen zum Abmahnwahn

Kann mir jemand sagen für was für Bilder das gilt?

Gilt das auch für Produktbilder? Ich meine Fotos die man von einer Seite genommen hat auf der für ein Produkt (Lampen, Schokoeier oder was auch immer) geworben wird?

Muss man sowas auch raus nehmen?

Oder gilt das nur für "künstlerische" Bilder?

5 Kommentare:

  1. Es gilt für alle Bilder - ganz korrekt wäre es, du würdest die das Produkt vertreibende Seite nach dem Bild fragen und es erst dann veröffentlichen, würde auch für Bilder von Buch Covern gelten. Nach meiner subjektiven Einschätzung sind die Inhaber hinter Produktfotos aber eher weniger her, weil es kostenlose Werbung ist.

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  2. Wenn die Bilder auf einer Homepage stehen, dann hat immer irgendwer die prinzipiellen Rechte daran. Meist der Fotograf, oder eben der Betrieb, der die Bilder in Auftrag gegeben und die Rechte zur Veröffentlichung erworben hat.

    Ein Link dorthin ist in Ordnung, Einbindung oder Kopie und Veröffentlichung auf Deiner Seite kann teuer werden. Besonders dann, wenn die Bilder von einer Lizensfirma verkauft wurden.

    Vorsicht ist allemal geboten. Am besten, einfach die Firmen anschreiben, um Erlaubnis fragen. In der Regel kommt das OK, ist für die ja Gratiswerbung.

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  3. Gilt für alle Bilder, es gibt Rechtsanwälte die den ganzen Tag nichts anderes tun als nach so etwas zu suchen...

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  4. Sobald irgendwer die rechte an dem Produkt und/oder dem Bild hat ... lass die Finger davon. Keine Veröffentlichung im Blog, keine Links, nichts.

    AUSSER (!) du hast die schriftliche Genehmigung, das du das Bild (o.ä) verwenden darfst.

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  5. Also selber Bilder machen....

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