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Montag, 16. April 2012

Kleider machen Leute..

Ein Mann der glaubt, eine Hauptschulempfehlung für den Filius dadurch abwenden zu können, dass er im dreiteiligen Anzug und Krawatte zum Elterngespräch geht und dann auch noch zur Lehrerin über seine Exrfrau und Kindsmutter äußert: "Die ist doch weltfremd und sowiso nur ein Mädchen." ist schon eine ganz besondere Frohnatur....

13 Kommentare:

  1. Wer hier weltfremd ist, steht außer Frage, oder?

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    1. Nun, kommt wohl darauf an auf welchem Planeten wer lebt;-)

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  2. Darf ich raten? Der Grundschullehrer bei dem Gespräch war eine Lehrerin. Und ich nehme an, diese ausgeklügelte Strategie hatte vollen Erfolg.

    Frohnatur ist gut ausgedrückt. Clown trifft's eher. Leute gibt's *lol*

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    1. Ja, es war eine Lehrerin und das hatte ich auch so geschrieben;-)

      War eine grandiose Strategie. Hatte den durchschlagenden Erfolg, dass sich nichts an der Empfehlung geändert hat...

      Clown ist auch gut!

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    2. *gg* LehrerIN hatte ich glatt überlesen. Oh Mann...

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    3. Du bist schwanger... Damit kann man alles, aber auch wirklich alles entschuldigen *gg*

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  3. Witzig, dass Du das jetzt erzählst. War das in der Provinz? Der Typ ist doch ein Volltrottel. Mein Mann hat mir nämlich gerade erzählt, dass seit diesem Jahr in Ba-Wü die Empfehlungen nicht mehr bindend sind, d.h. die Eltern dürfen selber entscheiden, auf welche Schule sie ihre Kinder schicken. Hat zur Folge, dass seine Schule bis jetzt nur 7 Anmeldungen für die Hauptschulklasse 5 hat, somit wird es keine 5. Klasse geben und die 5. in der Realschule wird überschwemmt sein mit Idioten, die nicht bis 3 zählen können und in den Hauptfächern Durchschnitte von 4,7 haben.

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    1. Nein, es ist nicht in BW.

      Die Hauptschulempfehlung muss eingehalten werden;-)

      Aber das mit den Empfehlungen in BW und den Folgen habe ich auch schon gehört....

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    2. In NRW gab es früher auch nur Empfehlungen, allerdings haben sich die meisten Eltern auch dran gehalten (jedenfalls in den Klassen mit meinen direkten Erfahrungen beim Kind und beim Sohn).
      Seit ein paar Jahren gibt es bindende Beurteilungen. Die können von den Eltern angefochten werden und die Kinder müssen dann einen dreitägigen Probeunterricht unter den Bedingungen der Wahlstufe absolvieren unter Aufsicht eines Gremiums (Lehrer, Psychologen, Schulamtsvertreter). Das Vorgehen finde ich in Ordnung.
      Bemerkenswert war jedoch, dass im ersten Jahr bei den "Beschwerdekindern" 40% der Einschätzungen durch die Grundschullehrer revidiert werden mussten und den Wünschen der Eltern stattgegeben wurde. Das spricht nicht gerade für eine gerechtfertigte und fundierte Einschätzung durch Grundschullehrer.

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    3. Es steht außer Frage, dass man solche Entscheidungen in Frage stellen kann und darf, aber bitte mit den rechten Mitteln;-)

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    4. Na wer weiß, vielleicht gehört so ein Dreiteiler mit Schlips ja dazu - nur wir haben es noch nicht bemerkt. ;)

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    5. Kopf-Tisch....

      Natürlich! Wie konnte ich das nur in Frage stellen!

      Aber ich kann ja nichts dafür! Ich bin ja nur ein Mädchen.....;-)

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  4. Die bindende Beurteilung mit der Möglichkeit der Anfechtung finde ich auch die beste und fairste Lösung. Diese 40% scheinen zwar hoch, kommen aber vielleicht so zustande, dass tatsächlich nur ein Großteil der wirklich zweifelhaften Fälle angefochten wird, wenn es die Möglichkeit dazu gibt und das es bei den klaren Fällen dabei belassen wird. Insofern finde ich die Quote gar nicht so hoch, immerhin lagen die Lehrer bei 60% der Grenzgänger richtig.

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